Bauleitplanung
Auf dieser Seite erhalten Sie, sehr geehrte Mitbürger, in Zukunft einen Einblick in die beschlossenen Ziele der Bauleitplanung. Das Bauamt wird hier die Satzungen und Bauleitpläne darstellen,die von der Stadtvertretung der Stadt Putbus zur öffentlichen Auslegung, im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeitgemäß § 3 BauGB bestimmt werden. Zur Zeit sind das:
- Entwurf der Außenbereichssatzung “OT Güstelitz” gemäß § 35 Abs.6 BauGB
->Güstelitz-Begr-offenlage [1.703 KB]
->Güstelitz-Plan-offenlage_A4 [660 KB]
- 2.Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Putbus bezogen auf den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. XXVII-B-10 „Wohnmobilstellplatz an der Lauterbacher Chaussee“ der Stadt Putbus
->Putbus-FNP.2-plan-vorentwurf_A4 [7.290 KB]
- Bebauungsplan Nr. XXVII-B-10 „Wohnmobilstellplatz an der Lauterbacher Chaussee“ der Stadt Putbus
->Putbus-XXVII-Begr-vorentwurf [2.454 KB]
->Putbus-XXVII-Plan-vorentwurf_A3 [390 KB]
- Bebauungsplan Nr. XXVI-B-10 „Ketelshagen“ der Stadt Putbus
->2011-03-21 B-Plan A3 [407 KB]
->2011-07-03 Begründung [1.660 KB]
Die von der Stadtvertretung gebilligten und zur Auslegung im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bestimmten Entwürfe liegen in der Zeit vom 06.06.2011 bis einschließlich 08.07.2011 im Rathaus der Stadtverwaltung Putbus, Markt 8, Bauamt (EG) Zimmer 11 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Frist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte in den Putbusser Nachrichten vom 30.05.2011


