Aktuelles
Vorbereitung Wintersaison 2011/2012
Nach nunmehr zwei schneereichen Wintern stellt sich die Frage, was wir in diesem Winter zu erwarten haben. Wieder Schneemassen ohne Ende oder geht es mal wieder etwas entspannter zu? Da man hierauf keinen Einfluss hat, kann man nur vorbereitend tätig werden. Wie in allen Jahren soll daher auch in dieser Novemberausgabe an die vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen und die notwendigen Vorbereitungen auf den Winter hingewiesen werden.
Gemäß § 50 StrWG M-V erließ die Stadt Putbus zum 01.04.1994 die Straßen- und Wegereinigungssatzung für den Amtsbereich der Stadt. Hier wurde die Reinigungspflicht und die Verpflichtung zur Schnee- und Glättebeseitigung für den Gehweg auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen.
Der Gehwegbereich ist in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee zu räumen und bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln (kein Salz) zu streuen. Es sollen nur abstumpfende Stoffe verwendet werden. Auftauende Mittel dürfen nicht eingesetzt werden. Schnee ist in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr unverzüglich nach beendetem Schneefall, nach 20.00 Uhr gefallender Schnee bis 8.00 Uhr des folgendes Tages zu entfernen, die gleiche zeitliche Regelung gilt für die Glättebeseitigung.
Bei der Schneeräumung sollte beachtet werden, dass die Ablagerungen so erfolgen, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr nicht gefährdet wird. Dabei sind Straßeneinläufe und dem Feuerlöschwesen dienende Wasseranschlüsse freizuhalten. Von anliegenden Grundstücken dürfen Schnee und Eis nicht auf die Straße geschafft werden.
Zu Beginn der Winterperiode sollten durch einen Grundstückseigentümer folgende Dinge vorbereitet werden:
Streumittel besorgen und frostsicher lagern,
geeignete Arbeitsgeräte: Schneeschieber, Besen etc. bereithalten,
Regelung treffen, falls die eigene Ausführung unmöglich ist (Urlaub, Krankheitsfall etc.)
Für die Eigentümer von Mehrfamilienhäuser, bei denen die Ausführung des Winterdienstes auf die Mieter übertragen wird, ist die Erstellung eines Reinigungsplanes zu empfehlen, um nachvollziehen zu können, auf wen konkret die Pflicht übertragen wurde.
All diese Maßnahmen sind zur Verhinderung von Unfällen von Personen und zu Abwendung von Schadensersatzansprüchen erforderlich. Bei einem Schadensfall ist durch die Übertragung der Verpflichtung auf die anliegenden Grundstückseigentümer dieser schadensersatzpflichtig. Bei einem Personenschaden mit dauerhafter Körperschädigung können hier erhebliche Geldforderungen gegenüber dem Pflichtigen entstehen.
Hinweis:
Auch in der kommenden Winterperiode wird die Stadt Putbus bei Bedarf eine Beschilderung in der August-Bebel-Straße und Berger Straße vornehmen, die das Abstellen der Pkw an den benannten Straßen untersagt. Aus der Erfahrung der letzten Jahre behindern die im öffentlichen Raum abgestellten Fahrzeuge die Ausführung des Winterdienstes so massiv, dass das Freihalten der Straßen sehr erschwert und zu einem Risiko für die Fahrzeugführer der Winterdienstfahrzeuge wird.
Bau- und Ordnungsamt
Illegale Müllentsorgungen
In Putbus und Umgebung kann man eine erschreckende Entwicklung feststellen. Wer mit offenen Augen an den etwas abgelegenen Wegen entlang geht, kann folgendes feststellen: unheimliche Mengen von Grünschnitt und Laub aber auch schlechtes Obst sowie Äste und Zweige werden in der Natur entsorgt.
Diese Art der Entsorgung fügt uns und unserer Stadt erheblichen Schaden zu. Zum einem ist es mit dem angestrebten schönem Ortsbild nicht zum besten bestellt, wenn zwar die Grundstücke toll aussehen, aber das Umfeld zugekippt wird. Zum anderen müssen zusätzliche Entsorgungskosten von der Allgemeinheit bezahlt werden, obwohl Entsorgungsmöglichkeiten für Grundstückseigentümer und Mieter bestehen.
Den „Verkippern“ wird bewusst sein, dass das Verbringen von Grünschnitt in die Natur eine illegale Entsorgung darstellt und entsprechend geahndet werden kann. Warum sonst erfolgen solche Aktionen während der Dunkelheit. Ein weiterer nicht zu duldender Schaden entsteht durch das Zuschütten von Gräben. Die an den Straßenrändern und Wegen verlaufenden Gräben haben eine wichtige Funktion, die von den Ablagerungen erheblich beeinträchtigt wird. Es kann dadurch zu Verunreinigungen der weiterführenden Leitungen und zum Rückstau kommen.
Dabei gibt es die verschiedensten Möglichkeiten für eine ordnungsgemäße Entsorgung. Neben den Biotonnen könnte ein klassischer Kompostplatz auf dem Grundstück angelegt werden. (Das macht natürlich Arbeit). Desweiteren werden Grünabfälle bis 40 kg unentgeltlich vom Altstoffhof in Samtens angenommen.
Grünschnittverkippungen im größeren Rahmen mussten festgestellt werden:
Ackerkante Boddenweg in Lauterbach Wreechener Weg
- Parkseite Neuendorfer Weg
- gegenüber den Kleingärten am Ortsausgang Richtung Neuendorf
- Berger Landstraße gegenüber der Gartenanlage/Wohnbebauung und entlang des Radweges weiterführend Richtung Darsband
- Zufahrtsstraße nach Alt Güstelitz Umfeld Siedlung Holzhof/Güstelitzer Straße
- Wäldchen (Bruck) hinter dem Diabetikerheim Wohnsiedlung Alleestraße zwischen Diabetikerheim und Feuerwehr
-hinter dem GaragenkomplexAckerkante Groß Stresow
Sollte in den vorgenannten Bereichen keine Veränderungen zu bemerken sein, ist es unvermeidbar, die anliegenden Eigentümer bzw. Nutzer auf eine ordnungsgemäße Entsorgung aller anfallenden Abfälle kontrollieren zu lassen. Das dabei auch Bürger kontrolliert werden, für die solche Art der Entsorgung noch nie in Frage kam, lässt sich dann leider nicht vermeiden. Deshalb an dieser Stelle die Bitte um Verständnis für die angekündigte Maßnahme, wenn mit diesem Artikel das Ziel nicht erreicht werden kann: das Ende der Verkippen von Grünabfällen im öffentlichen Bereich! Und seien Sie bitte wachsam, merken Sie sich die Kennzeichen der Pkw und geben Sie Ihre Beobachtungen weiter!
Bau- und Ordnungsamt
Seniorenbeirat der Stadt Putbus wurde gewählt
Am 15. März 2011 fand die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Putbus statt.
Gewählt wurden:
Bernd Willert, Kasnevitz ----> Vorsitzender
Harald Bindernagel, Wreechen ----> stellv. Vorsitzender
Gabriele Siewert, Putbus ----> Schatzmeisterin
Hermann Matthias, Putbus ----> Verantwortlich für Öffentlichkeitsarbeit
Katrin Eigenfeld , Kasnevitz ----> Mitglied
Gerhard Prill, Putbus ----> Mitglied
Marga Studer, Neuendorf ----> Mitglied
Werner Ziegenhagen, Lauterbach ----> Mitglied
Zensus 2011
Im Jahr 2011 wird europaweit eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung - der Zensus 2011 – durchgeführt. Auch die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich erstmals seit der Wiedervereinigung an diesem Zensus, denn die aktuellen Bevölkerungs- und Wohnungszahlen basieren auf Fortschreibungen der letzten Volkszählungen. Diese fanden in Deutschland zuletzt im Jahr 1981 in der ehemaligen DDR und 1987 im früheren Bundesgebiet statt.
Bei einem Zensus werden Angaben zur Bevölkerung sowie deren Wohn- und Erwerbssituation erhoben. Die Zensusergebnisse sind deshalb so wertvoll, weil Bevölkerungs- und Wohnungsdaten damit auf eine aktuelle Basis gestellt werden, die eine wesentliche Grundlage für eine Vielzahl von politischen und wirtschaftlichen Planungen und Entscheidungen bilden.
Mit dem Zensus 2011 wird in Deutschland ein neues Verfahren – der registergestützte Zensus – eingeführt, dass sich grundlegend von der traditionellen Volkszählung unterscheidet. Beim registergestützten Zensus werden die Daten hauptsächlich aus vorhandenen Verwaltungsregistern – vor allem Melderegister und Register der Bundesagentur für Arbeit – verwendet. Darüber hinaus wird es direkte Befragungen bei Bürgern geben, um Merkmale, die nicht in Registern vorliegen, wie z.B. Informationen über Gebäude und Wohnungen sowie Bildung und Ausbildung der Bevölkerung, ermitteln zu können.
Der 9. Mai 2011 ist Zensusstichtag in Deutschland. Zu diesem Stichtag sollen alle Daten vollständig und aktuell erfasst werden. 18 Monate bzw. 24 Monate nach dem Stichtag werden die Ergebnisse des Zensus 2011 veröffentlicht.
Weitere Informationen über den Zensus 2011 finden Sie unter www.zensus2011.de und www.statistik-mv.de bzw. liegen im Rathaus Putbus Informationsblätter aus.
Beratung in Rentenfragen
Durch eine Versicherungsberaterin der Deutschen Rentenversicherung wird an folgenden Tagen jeweils von 15:00 bis 17:00 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Rathauses Putbus eine Beratung in Rentenfragen durchgeführt:
Dienstag, d. 17.01.2012
Dienstag, d. 21.02.2012
Dienstag, d. 20.03.2012
Vor Ort werden Auskünfte rund um die gesetzliche Rentenversicherung und zur Kontenklärung gegeben. Es sind auch Rentenanträge und andere Formulare erhältlich.


